Trauerfall zu Hause
Tritt der Trauerfall zu Hause ein, muss zuerst der zuständige Totenbeschauarzt verständigt werden. Bitte nehmen Sie bis zur Durchführung der Totenbeschau durch den Arzt keine Veränderungen an der Verstorbenen/dem Verstorbenen vor.
Nehmen Sie sich bewusst Zeit für die persönliche Verabschiedung:
Zeit, Familienangehörige und Freunde zu informieren, um sich gemeinsam zu verabschieden. Zeit, zu realisieren und zu trauern. Das Auseinandersetzen mit dem Verlust eines geliebten Menschen ist für die Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit.
Trauerfall im Krankenhaus
Tritt der Trauerfall in einem Krankenhaus ein, wird die Totenbeschau durch das jeweilige Krankenhaus vorgenommen. Sie werden als Angehörige von der Institutsleitung über den Eintritt des Trauerfalls informiert.
Nehmen Sie sich bewusst Zeit für die persönliche Verabschiedung:
Zeit, Familienangehörige und Freunde zu informieren, um sich gemeinsam zu verabschieden. Zeit, zu realisieren und zu trauern. Das Auseinandersetzen mit dem Verlust eines geliebten Menschen ist für die Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit.
Trauerfall im Pflege-/Altersheim
Tritt der Trauerfall in einem Pflege-/Altersheim ein, wird die Totenbeschau durch den zuständigen Totenbeschauarzt vorgenommen. Sie werden als Angehörige von der Institutsleitung über den Eintritt des Trauerfalls informiert.
Nehmen Sie sich bewusst Zeit für die persönliche Verabschiedung:
Zeit, Familienangehörige und Freunde zu informieren, um sich gemeinsam zu verabschieden. Zeit, zu realisieren und zu trauern. Das Auseinandersetzen mit dem Verlust eines geliebten Menschen ist für die Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit.
HINWEIS
Um unnötige finanzielle Aufwendungen zu vermeiden, nehmen Sie ehestmöglich mit uns Kontakt auf, damit die nötigen Schritte veranlasst werden können.
Trauerfall an einem öffentlichen Ort
Tritt der Trauerfall an einem öffentlichen Ort ein, werden Sie als Angehörige in der Regel von der Polizei verständigt. Sie werden informiert, wohin die Verstorbene/der Verstorbene überstellt wurde. Die Durchführung der Totenbeschau erfolgt im Regelfall durch den zuständigen Totenbeschauarzt. Bei unklarer Todesursache oder einem offensichtlichem Tod durch Fremdverschulden erfolgt eine Überstellung in ein gerichtsmedizinisches Institut bzw. Krankenhaus, wo eine Obduktion durchgeführt wird.
HINWEIS
Um unnötige finanzielle Aufwendungen zu vermeiden, nehmen Sie ehestmöglich mit uns Kontakt auf, damit die nötigen Schritte veranlasst werden können.
Trauerfall außerhalb von Österreich
Tritt der Trauerfall außerhalb von Österreich ein, erfolgt die Verständigung durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Polizei).
HINWEIS
Um unnötige finanzielle Aufwendungen zu vermeiden, nehmen Sie ehestmöglich mit uns Kontakt auf, damit die nötigen Schritte veranlasst werden können.
Gerne können Sie sich bereits vor dem Eintreten eines Trauerfalls bei uns über die erforderlichen Schritte informieren. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, hören Ihnen zu und beantworten alle Fragen, gehen auf Ihre Sorgen ein und klären etwaige Unklarheiten.