Nach der Beisetzung der Verstorbenen/des Verstorbenen sind zumeist noch einige Erledigungen zu veranlassen. Dazu finden Sie nachstehend relevante Informationen.
Nach der Beisetzung der Verstorbenen/des Verstorbenen sind zumeist noch einige Erledigungen zu veranlassen. Dazu finden Sie nachstehend relevante Informationen.
Jenen Menschen, die ihre Anteilnahme und ihr Beileid beispielsweise in Form von Worten, Blumen, Spenden oder Briefen ausgedrückt haben, sollte ein Dank ausgesprochen werden. Die Art der Danksagung kann persönlich, durch eine Anzeige in diversen Zeitungen oder durch Danksagungskarten erfolgen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen allgemeine sowie individuell gestaltete Danksagungskarten an, die wir für Sie drucken.
Behördliche Meldungen müssen nicht vorgenommen werden, da das Standesamt dazu verpflichtet ist. Folgende Stellen werden nach der Anzeige des Todesfalls automatisch vom Standesamt verständigt:
Quelle: www.help.gv.at
Die nachstehend angeführten Links verweisen auf die behördlich übergreifende Plattform HELP.gv.at. Sie führen allgemeine Informationen und die spezifischen Meldungen an, welche selbst veranlasst werden müssen und nicht automatisch erfolgen.
Quelle: www.help.gv.at
Neben den behördlichen und sonstigen Meldungen sind zudem etwaige laufende Verträge und Mitgliedschaften der Verstorbenen/des Verstorbenen aufzulösen bzw. umzuschreiben. Dazu zählen beispielsweise Versicherungsverträge wie Feuer-, Haftpflicht-, Haushalts-, Krankenzusatz-, Unfall- oder Lebensversicherungen. Des Weiteren sind diverse Verpflichtungen aus Miet-, Telefon-, Strom-, Rundfunkverträgen etc. zu berücksichtigen.